Mülheim.

Eine Einstweilige Verfügung kann bei der Rechtsantragsstelle im Amtsgericht beantragt werden. „Am besten einen Zeugen mitbringen“, rät Harald Bartnik. Ein Richter entscheidet dann, ob eine Maßnahme aufgehoben werden muss.

Weitere Info und Beratung beim Mieterschutzbund: Tel. 3774930