Düsseldorf/Neuss.
Der 52-jährige Mann, der im Jobcenter Neuss eine Mitarbeiterin brutal erstochen hatte, muss lebenslang in Haft. Das Landgericht Düsseldorf bewertete in der Urteilsverkündung am Freitag die Bluttat als Mord. Die Tat des arbeitslosen gebürtigen Marokkaners vor rund einem halben Jahr hatte bundesweit Aufsehen erregt. (AZ: LG Düsseldorf 17 Ks 2/13)
„Das arglose Opfer hatte keine Möglichkeit, sich zu wehren oder gar zu fliehen“, sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer, Rainer Drees, im voll besetzten Gerichtssaal. Der Täter habe den Tod der jungen Frau „billigend in Kauf genommen“, als er mit einem 30 Zentimeter langen Fleischermesser auf die 32-jährige Sachbearbeiterin eingestochen habe.
Der Angeklagte, dem eine Dolmetscherin auch am Freitag den Urteilsspruch in seine Heimatsprache übersetzte, zeigte keine große Regung nach der Urteilsverkündung. Am Donnerstag hatte er die Tat bedauert und erklärt, sie sei „durch Zufall passiert“. Er habe „nicht im Kopf gehabt“, der Sachbearbeiterin des Jobcenters das anzutun.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Anwälte des Täters hatten hingegen auf eine zeitlich befristete Haftstrafe plädiert und gefordert, die Bluttat juristisch als Körperverletzung mit Todesfolge zu bewerten.
„Wer derartig heftig auf sein Opfer einsticht“, könne nicht ernsthaft davon ausgehen, dass die Verletzungen nur leicht sein würden, sagte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer.