Nach EU-Recht haben Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsreisende bei Verspätung oder Ausfällen Erstattungsansprüche:

  • Beispiel Bahn: Sind Züge zwischen 60 und 119 Minuten verspätet, müssen 25 Prozent des Ticketpreises erstattet werden, ab 120 Minuten 50 Prozent.
  • Beispiel Flug: „Werden Fluggäste gegen ihren Willen nicht befördert“, heißt es im Gesetzestext, erhalten sie innerhalb der EU bei Strecken bis 1500 Kilometern 250 Euro, ab 1500 Kilometern 400 Euro. Bei Flügen zwischen EU und einem Nicht-EU-Land sind nach Entfernung gestaffelt 250, 400 und über 3500 Kilometer 600 Euro fällig.

Infos und Adressen

  • Listen mit den genauen Details sowie Informationen zu Bus- und Schiffsreisen stehen auf der Internetseite des Verbraucherschutzministeriums unter www.bmelv.de. Es bietet auch eine Klappkarte „Ihre wichtigsten Reiserechte“ an.
  • Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. ist unter www.soep-online.de zu erreichen oder (030) 644 99 330 in 10 623 Berlin, Fasanenstraße 81.
  • In NRW schlichtet Streitfälle, die nur im straßen- und schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr entstehen, die Schlichtungsstelle Nahverkehr, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf. (0211) 380 9 380. Internet: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de