Die neue Verordnung des Bundesverkehrsministeriums sieht für das Überziehen der Höchstparkdauer um bis zu 30 Minuten ein Verwarngeld von zehn Euro vor. Jede weitere Überschreitung soll um fünf Euro teurer werden: Bis zu einer Stunde wären das 15 Euro, bis zu zwei Stunden 20 und bei bis zu drei Stunden 25 Euro. Steht der Wagen dann immer noch falsch, müssen 30 Euro berappt werden.