Nach einem tödlichen Granatenbeschuss aus Syrien und Vergeltungsangriffen der Türkei sind in Brüssel am Mittwochabend die NATO-Botschafter der 28 Mitgliedsländer zu Beratungen auf Basis des Artikels 4 des NATO-Vertrags zusammen gekommen. In dem Artikel heißt es: "Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist." Der sogenannte NATO-Bündnisfall nach einem Angriff auf ein Mitglied der Militärallianz wird in Artikel 5 geregelt.

In der Geschichte der NATO ist es erst das dritte Mal, dass Konsultationen auf Grundlage des Artikels 4 stattfinden. Zuletzt hatten die NATO-Länder auf Bitten der Türkei Ende Juni eine Artikel-4-Krisensitzung abgehalten, nachdem die syrische Luftwaffe einen türkischen Kampfjet abgeschossen hatte. Erstmals kam der Artikel im Jahr 2003 im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg zur Anwendung. Auch damals fanden die Konsultationen auf Antrag der Regierung in Ankara statt.