Beim Glücksspielstaatsvertrag bewegt sich der Staat in einer dubiosen Doppelrolle: Er muss die Sucht eindämmen – betreibt aber selbst ein höchst lukratives Geschäft mit der Spielsucht. Im neuen Staatsvertrag bekommt das Glücksspiel klare Regeln. Dass NRW am Ende zustimmt, daran herrscht kein Zweifel.

Es gibt zwei Ebenen: Nordrhein-Westfalen will das staatliche Lotteriemonopol so weit wie möglich gegen ausländische Anbieter im Netz abschotten. Weil das auf Dauer nicht geht, sollen Wettanbieter, die sich heute in Gibraltar und Malta tummeln, mit Konzessionen als Steuerzahler nach Deutschland gelockt werden. Damit wollen die Länder die Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen im Netz stoppen.

Weitere Auflagen werden folgen

In Städten müssen Wettbüros, Spielhallen und Kneipen bald mit neuen Auflagen rechnen. Die Begrenzung der Automaten mag man gutheißen, ein Signal gegen die Spielsucht ist das nicht. Solange fleißig für staatliches Lotto und Toto geworben wird, bleibt der Verdacht, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

Staatliche Glücksspieleinnahmen fließen in soziale Projekte – das ist auch gut so. Dass staatliche Lotterien allerdings weniger Suchtpotenzial bergen würden als Glücksspiele im Internet, wird keiner ernsthaft behaupten.

Wettbüros und Spielhallen gelten in Kommunen oft als optische Schandflecken mit magnetischer Wirkung auf ein kriminelles Umfeld. Der Glücksspielstaatsvertrag soll Abhilfe schaffen – das letzte Wort allerdings haben die Wettbewerbshüter in Brüssel.