Wenn es mit der Vernunft ­hapert, müssen Juristen ­einschreiten. Einem dreijährigen Kind ein Ohrloch stechen zu ­lassen, ist gefährlicher Blödsinn und muss verboten werden. Sollte es im Nachklang so kommen, ­hätte der Schmerzensgeldprozess in Berlin wenigstens etwas Sinnvolles bewirkt.

Eltern, die ein Kleinkind ins ­Tattoo Studio schleppen, selbst, wenn es sich das gewünscht hat, missbrauchen ihr Sorgerecht. Es mangelt ihnen an der nötigen Einsicht, dass sie es einer mutwilligen Körperverletzung aussetzen, einer möglicherweise schmerzhaften Prozedur. Und zu welchem Zweck? Weil es ach so niedlich aussieht? Das hanebüchene Argument, ­Kleine mit Ohrringen habe es doch schon immer gegeben, macht den Vorgang nicht besser. Es ist ja nie zu spät, klüger zu werden.

Kinder wollen viel, es ist an den Erwachsenen, das Wunschkonzert zu dirigieren. Dass diese oft genug selbst nicht die nötige Reife dafür aufbringen, den Taktstock zu ­halten, ist bedauerlich. Man muss ihnen Nachhilfe geben.