Den „Kuckuck“ – sprich den Reichsadler auf dem offiziellen Pfandsiegel – gibt es zwar nicht mehr. Aber ansonsten wirkt der Aufkleber der Gerichtsvollzieher so, wie ihre Ausbildung heute erscheint oder wie die gesetzlichen Vorgaben, die ihre Arbeit bestimmen: veraltet.

Längst vorbei sind die Zeiten, als noch geregelt werden musste, dass man von Schuldnern, die drei Schweine besitzen, zwei mitnehmen darf.

Der Beruf der Gerichtsvollzieher ist vielfältiger und anspruchsvoller geworden. Sie benötigen heute ein ganz anderes Wissen – nicht nur über aktuelle Rechte und Pflichten, die die Gläubiger und Schuldner haben. Ihnen muss auch das nötige Rüstzeug an die Hand gegeben werden, damit sie ihren Job - den sie schließlich als Beamte des Staates ausführen - verantwortungsvoll und auch in Sicherheit ausüben können.

Natürlich wird niemand je verhindern können, dass Menschen durchdrehen, Geiseln nehmen oder um sich schießen. Aber man kann lernen, Alarmzeichen eher zu erkennen und in Gefahrensituationen besser zu reagieren.

Das Sicherheitsbedürfnis der Gerichtsvollzieher ist jedenfalls berechtigt: Intensive psychologische Schulungen und Deeskalationstraining müssen in der Aus- und auch Weiterbildung einen neuen Stellenwert bekommen.