Das Anliegen ist nur zu begrüßen. Muslimische Kinder sollen genauso wie christliche Jungen und Mädchen im Religionsunterricht werteorientiert mehr über ihren Glauben erfahren dürfen.
Die Umsetzung in NRW wirkt jedoch wie mit der heißen Nadel gestrickt. Da das Fachstudium erst anläuft, werden Lehrer ohne theologische Ausbildung in einem Wochenendseminar zu Religionslehrern geschult. Zudem geht die Landesregierung über die im Vorfeld geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken hinweg.
Beirat ist lediglich eine Behelfslösung
Für einen islamischen Religionsunterricht fehlt schlicht eine einheitliche islamische Religionsgemeinschaft, um die Unterrichtsinhalte abzustimmen. Der Beirat ist eine Notlösung mit Sitz im Ministerium. Das Land als Theologe. Das verbietet das Grundgesetz.
Ob dieses Provisorium tatsächlich nur bis 2019 gilt, wird sich zeigen. Bis bis dahin sollen sich die islamischen Verbände auf eine gemeinsame Ausrichtung geeinigt haben. Es wäre wünschenswert. (Gregor Boldt)