Das war kein Nasenstüber. Das war der Rohrstock. Das Bundesverfassungsgericht hält die Höhe der Leistungen für Asylbewerber nicht nur für niedrig, sondern für menschenunwürdig. Der Staat muss die monatlichen Zahlungen drastisch erhöhen – von im Schnitt 224 auf zunächst knapp 340 Euro bei Erwachsenen. Er muss auch teilweise Unterstützung nachzahlen und für die Zukunft das ganze Gesetz neu auf die Beine stellen.

Peinlich ist die Ignoranz, die Politik und Behörden über zwei Jahrzehnte zeigten. Bund, Länder und Gemeinden kannten alle Schwachstellen. Seit 1993 steht im Gesetz, dass die Leistungen regelmäßig an die Lebenshaltungskosten anzupassen sind. Nie ist das passiert. Spätestens seit dem Karlsruher Urteil zu Hartz IV 2010 war auch klar, dass die höheren Leistungen an Langzeitarbeitslose der Maßstab für das Existenzminimum sind. Auch hier: Augen und Ohren blieben zu.

Unsere Politiker nahmen alles bewusst in Kauf, um Asylbewerber abzuschrecken und das unpopuläre Thema totzuschweigen. Die Richter halten das zu Recht für einen Skandal. Ihr Kernsatz im Urteil heißt: „Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“.

Jetzt ist das Geschrei groß. Die 789 Millionen Euro, die Kommunen jedes Jahr bisher für die rund 130 000 Asylbewerber ausgeben müssen, sind viel Geld. Aber die Kämmerer sollten sich beim Bund und den Ländern schadlos halten. Es gilt: Wer bestellt, bezahlt.