Die Empörung über München ist nachvollziehbar: Fast 40 Jahre lang gehörte Bayern zu den Empfängern im Länderfinanzausgleich, bevor sich Ende der 80er Jahre das Verhältnis umkehrte. Die jetzt angekündigte Verfassungsklage ist also zumindest undankbar. Zudem hat der damalige Ministerpräsident Stoiber die heute geltende Regelung mit ausgehandelt und der damalige Bundestagsabgeordnete Seehofer hat zugestimmt.
Die Empörung in München lässt sich aber ebenfalls bis zu einem gewissen Grad verstehen: Muss Bayern die Hälfte des gesamten Ausgleichs tragen? Ganz abschaffen will es ihn ja nicht. Und wie sinnvoll ist eine Transferunion, bei der die Bedürftigen bedürftig bleiben und nicht immer den notwendigen Sparwillen erkennen lassen? Das ehemalige Agrarland Bayern hat sich ja nicht nur durch Glück, sondern auch dank einer vorausschauenden Wirtschaftspolitik nach vorn gearbeitet. Und zahlt längst das Vielfache dessen, was es einst erhielt.
Allerdings ist schwer abzuwägen, wo strukturelle Schwierigkeiten - wie der Niedergang der Montanindustrie in NRW, die Lasten der DDR-Vergangenheit - aufhören und wo unseriöse Finanzpolitik beginnt. Im zweiten Fall ist die Zahlungsbereitschaft verständlicherweise eingeschränkt. Bremen und Berlin haben zwar, anders als Griechenland, keinen Haushalt gefälscht, können aber ebenfalls keine Sanierungskonzepte vorweisen.
Bayerns Klage ist, wie Seehofers gesamtes Wirken, vor allem. Und ein Erfolg unwahrscheinlich. Aber die Initiative kann Anlass sein, ernsthaft darüber nachzudenken, ob politische Einheiten, die sich dauerhaft nicht selbst finanzieren können, haltbar sind. Ob wir also die gerade angesichts der EU-Integration absurd hohe Zahl der Bundesländer nicht endlich reduzieren müssten.