Fast möchte man angehenden Abiturienten den Rat geben: Büffelt nicht so sehr für einen möglichst guten Notendurchschnitt, sondern geht in der Zeit lieber jobben. Das erarbeitete Geld könnt ihr dann für eine Studienplatzklage nutzen.
Fast möchte man angehenden Abiturienten den Rat geben: Büffelt nicht so sehr für einen möglichst guten Notendurchschnitt, sondern geht in der Zeit lieber jobben. Das erarbeitete Geld könnt ihr dann für eine Studienplatzklage nutzen.
Spaß beiseite, seit nunmehr gut drei Jahrzehnten boomt das Geschäft mit der Uniplatzklage. Und es ist offenbar eine Win-Win-Situation für die Rechtsanwälte und ihre Mandanten. Die Erfolgsquoten sind nämlich erstaunlich hoch. Gute Noten spielen dabei keine Rolle mehr, denn es gilt allein die juristische Argumentation gegen ein Hochschulsystem, das sich ohnehin schon zahlreicher Widrigkeiten erwehren muss. Doppelte Geburtsjahrgänge drängen massiv nach, der Wunsch nach einer Exzellenz-Zertifizierung lässt zudem manche Universität die (Finanz)-Gewichte von der Lehre weg zur Forschung verschieben. Soll heißen, hier spart man ein paar Studienplätze ein, und dort wird das Geld in jenen Teil des Haushalts abgeführt, der das wissenschaftliche Image hin zu einer Top-Uni verbessern könnte.
Versprochene Chancengleichheit gerät zur Farce
Interessant ist, dass sich die Ausgangssituationen zwischen staatlichen und privaten Hochschulen für die Studierwilligen in der Weise angleichen, dass sie hier wie dort zur Kasse gebeten werden. Allerdings kommt bei den Privatanbietern die Studiengebühr wenigstens teilweise der Ausbildung wieder zugute, während auf staatlicher Seite das investierte Geld allein in die juristische Auseinandersetzung abfließt.
Der Eindruck setzt sich durch, dass der Arme in jedem Falle wieder einmal auch der Dumme ist. Die versprochene Chancengleichheit, die an staatlichen Hochschulen für bestimmte Studiengänge erst teuer eingeklagt werden muss, gerät damit in der Praxis zur Farce.