Langgöns.

Der Verdacht gegen die Mutter der drei toten Babys aus dem mittelhessischen Langgöns hat sich bislang noch nicht bestätigt. Auch nach der Obduktion sei nach wie vor unklar, ob die Babys vorsätzlich getötet wurden oder es sich um Totgeburten handelte, wie die Mutter beteuere, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Gießen am Donnerstagnachmittag auf Anfrage. Die Ermittlungen gegen die 40-Jährige wegen des Anfangsverdachts eines dreifachen vorsätzlichen Tötungsdelikts würden aber fortgesetzt.

Mutter hat bereits vier lebende Kinder

Ein Haftbefehl gegen die Frau stehe derzeit jedoch nicht zur Debatte, sagte die Sprecherin der Anklagebehörde. Am Vortag war bekannt geworden, dass die Mutter derzeit eine sechsmonatige Haftstrafe wegen Betrugs absitzt. Nach Auffinden der Babyleichen in ihrem Wohnhaus wurde sie vom offenen wieder in den geschlossenen Vollzug der Haftanstalt verlegt.

Die Sprecherin bestätigte, dass die Frau auch lebende Kinder hat, wollte aber zu der Verdächtigen keine weiteren Angaben machen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dapd handelt es sich um vier Kinder, von denen eins erst kürzlich in der Justizvollzugsanstalt zur Welt gekommen ist und inzwischen in einer Pflegefamilie lebt.

Zwei der Babyleichen sind Jungen

Zwei der toten Babys waren am Dienstag von Angehörigen bei einer Wohnungsauflösung im Keller des Mehrfamilienhauses in Langgöns gefunden worden, ein weiteres am Mittwoch in der Garage. Die offenbar bereits vor längerer Zeit in Camping-Kühlboxen ohne Kühlung deponierten Babyleichen waren bereits stark verwest, was die Ermittlungen erschwert. Nach der Obduktion steht aber fest, dass es sich bei den beiden zuerst gefundenen toten Kindern um Jungen handelte. Welches Geschlecht die dritte Babyleiche hatte, ließ sich noch nicht feststellen. Auch über den Zeitpunkt ihrer Geburt gab es zunächst keine Aussagen.

Die umfangreichen Ermittlungen würden weiterhin mit Hochdruck fortgesetzt, sagte die Sprecherin. So werden Zeugen befragt und Tatortspuren ausgewertet. Außerdem sollen weitere medizinische Untersuchungen vorgenommen werden. (dapd)