Es ist der klassische Fall einer Konflikts zwischen Prinzipientreue und Pragmatismus. Die hemmungslose Daten-Sammelei, mit der sich die USA seit den Anschlägen des 11. September 2001 gegen weitere terroristische Attacken zu schützen versuchen, geht nach unseren Maßstäben entschieden zu weit. Es wird zu viel gesammelt, zu lange aufbewahrt und zu vielen unter nicht eindeutigen Umständen zugänglich gemacht. Das widerspricht den europäischen Grundrechten auf Datenschutz und Privatsphäre.
Auf der anderen Seite ist das Argument nicht von der Hand zu weisen, dass die US-Behörden diese Informationen den Fluggesellschaften auch ohne das Abkommen abfordern. Der jetzt vorliegende Vertrag ist immer noch besser ist als die gegenwärtige Praxis oder auch als das, was die EU-Staaten den Amerikanern zugestehen müssten, wenn sie jeweils einzelne Vereinbarungen abschlössen. Das Dilemma ergibt sich aus Schwäche: Die EU ist im gegenwärtigen Zustand nicht in der Lage, gegenüber Washington mehr durchzusetzen. Fragt sich, wie man diese Ausgangslage verbessert. Antwort zum vorliegenden Fall: Grundrechte dürfen auch im Namen eines gut begründeten Pragmatismus nicht veräußert werden. (krp)