Großbritannien ist es nicht gelungen, die EU zu spalten. Ist der Euro nun gerettet? Das liegt nicht mehr in der Hand der Bundeskanzlerin.
Hat Angela Merkel den Euro gerettet? Leichte Frage, unbefriedigende Antwort: Man weiß es nicht. Noch nicht. Die deutsche Kanzlerin hat das nicht mehr in der Hand, eben so wenig wie die anderen Regierungschefs. Das Urteil über diese einmalige Rettungsaktion wird nicht mehr in der Politik gefällt, sondern von der Wirtschaft. Hört die Spekulation gegen die Unsoliden auf, steht Merkel als Euro-Königin in den Geschichtsbüchern. Trauen sie der Politik nicht, sieht die Kanzlerin aus wie Europas Spalterin.
Fest steht jedenfalls, dass es kein deutscher Alleingang war. Es gab dieses angebliche deutsche Diktat nie. Nicht nur Frankreichs Sarkozy stand an der Seite der Deutschen, auch Länder wie Polen. Merkel hat nur beherzt geführt. Sie hat also die Rolle angenommen, die viele andere Länder von ihr schon lange gefordert hatten. Ob sie zu lange gezaudert hat – wer will das beurteilen?
Europa hat seine Lektion gelernt
Unter dem Strich hat Europa die Lektion der vergangenen Monate unter Schmerzen gelernt: Schulden sind von Übel. Sie sind nicht nur die Steuer-Erhöhungen von morgen, das wusste man schon lange. Sie bedeuten auch, an den Märkten für Staatskredite dramatisch höhere Zinsen zahlen zu müssen. Schulden sind doppelt teuer. Dass Deutschland zuletzt noch einmal seine Schulden erhöhte, ist ärgerlich.
Um die Briten, die nun in Europa völlig allein dastehen, muss man nicht trauern. Premier Cameron fährt nun ohne Ergebnis nach Hause. Erreicht hat er nichts. Europa lässt sich eben auch nicht von der Londoner City die politischen Spielregeln diktieren. Das wollte der Briten-Premier, damit ist er gescheitert. Zu Recht. Er erweist sich unfreiwillig als Enkel der Eisernen Lady Margaret Thatcher, die 1984 auf den Tisch haute und forderte: „Ich will mein Geld zurück.“ Die übrigen Europäer hat das schon damals nicht aufgehalten.
Muss jetzt das Volk abstimmen?
Natürlich ist die Umsetzung der Gipfel-Beschlüsse weit mehr als nur ein Detail. Ist der vereinbarte europäische Parallel-Vertrag überhaupt mit der deutschen Verfassung vereinbar? Muss er durch den Bundestag? Berührt er den Grundgesetz-Artikel 146, dann müsste es gar eine Volksabstimmung geben. Viel Arbeit also für Juristen.
Fazit: Diese Einigung, die weniger aus politischer Einsicht als vielmehr unter dem Druck der Finanzmärkte zustande kam, ist ein Erfolg. Man mag sich lieber nicht vorstellen, was mit Europa passiert wäre, hätte der alte Kontinent in dieser Stunde versagt.