Vest. . Rund 60 000 Menschen im Kreis Recklinghausen sind überschuldet – die wenigsten übrigens, weil sie zu viel shoppen oder auf der faulen Haut liegen

Rund 60 000 Menschen im Kreis Recklinghausen sind überschuldet – die wenigsten übrigens, weil sie zu viel shoppen oder auf der faulen Haut liegen. Die meisten geraten in Not, weil sie ihren Arbeitsplatz verlieren oder mit einer Selbstständigkeit gescheitert sind. Damit diese Menschen zu Jahresbeginn keine böse Überraschung erleben, sollten sie sich frühzeitig um ein so genanntes Pfändungsschutzkonto kümmern. Darauf weist die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Recklinghausen hin.

Was genau ist ein Pfändungsschutzkonto?

Das Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, ist ein normales Girokonto. Es bewahrt Schuldner vor Pfändungen, etwa von Sozialleistungen. Ein gesetzlicher Freibetrag, derzeit 1028,89 Euro für Alleinstehende, bleibt dem Schuldner erhalten. Auf den Rest haben Gläubiger Zugriff. „Das ist eine Verbesserung für viele, denn Menschen, die zu uns kommen, leben oft unter dem Existenzminimum, weil sie bis zuletzt versuchen, die Verbindlichkeiten zu bedienen“, erklärt Christian Overmann, Insolvenz- und Schuldnerberater bei der Diakonie.


Was sind die Unterschiede zum bisherigen Konto?

Mit einem P-Konto können Sperren verhindert werden. Unaufschiebbare Überweisungen für Miete und Strom werden ausgeführt. „Früher war es so, dass die Banken häufig nach einer Pfändung den Vertrag gekündigt haben und der Betroffene ohne Konto da stand. Dieses Gesetz stärkt die Schuldner, denn, wer einen neuen Job sucht, braucht ein Konto. Somit wird ein großes Vermittlungshemmnis beseitigt“, betont Overmann. Bisher konnten Sozialleistungen 14 Tage lang unpfändbar abgehoben werden. Dieser Schutz besteht nicht mehr, dazu muss das Konto in ein P-Konto umgewandelt werden.


Kann dieses P-Konto jeder bekommen?

Wer bereits ein Konto bei einer Bank hat, kann dies kostenlos umwandeln lassen. Dies hat der Gesetzgeber mit der Änderung festgelegt. Anders verhält es sich, wenn noch kein Konto besteht und etwa aufgrund eines negativen Schufa-Auskunft keines eröffnet werden kann. Der Spitzenverband der Kreditwirtschaft hat sich aber freiwillig verpflichtet, jedem Antragsteller zumindest ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten. Die Gebühren dürfen die eines normalen Kontos nicht übersteigen.


Hat dies negative Auswirkungen auf die Bonität?

Die Schufa sagt „Nein“. Zwar werden die Daten an die Schufa gemeldet, um sicher zu stellen, dass auch jeder nur ein einziges Pfändungsschutzkonto einrichtet. In die Bonitätsüberprüfung sollen die Daten allerdings nicht einbezogen werden.

Wer hilft bei weiteren Fragen und Problemen?

„Im vergangenen Jahr haben uns 4230 Menschen aufgesucht. In Recklinghausen haben wir allerdings nur zwei Vollzeitstellen für die Beratung. Unser Anspruch ist es, die Schuldner ohne lange Wartezeiten zu beraten“, sagt Christian Overmann.