Mitfahrgelegenheiten anzubieten ist in Deutschland nicht illegal - rechtlich umstritten ist es dennoch. Am 7. April 1964 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass fremde Personen mitzunehmen nicht unter das Personenbeförderungsgesetz fällt, "wenn das Gesamtentgelt die Selbstkosten der Fahrt nicht übersteigt". Die Bahn hatte damals geklagt und sich auf das Gesetz aus dem Jahr 1934 berufen, das das Unternehmen bis heute schützt. Demnach muss jeder, der eine Linie für Personenbeförderung anbieten möchte, dafür eine Konzession beantragen. In dem Genehmigungsverfahren müssen bereits existierende Anbieter befragt werden, also auch fast immer die Bahn, erklärt eine Sprecherin des internationalen Bustouristik Verbandes RDA. Nur sehr wenige dieser Anträge für den Aufbau eines gewerblichen Linienverkehrs würden daher akzeptiert.

Wer in Deutschland von einer Stadt in die andere kommen möchte, ist daher bis heute auf ein eigenes Auto, die Bahn oder Flugzeuge angewiesen. Fernbusverkehr findet sich bis auf wenige Ausnahmen kaum. Auch deshalb plant die Bundesregierung bis 2012 eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes. Unter anderem sollen bestehenden Anbietern Mitspracherechte entzogen werden. Auch in Zukunft muss sich also niemand fürchten, der jemanden im Auto mitnimmt. Wer allerdings regelmäßig Personen transportiert und damit Geld verdient, wird auch weiterhin ein Gewerbe anmelden und einen speziellen Führerschein zur Personenbeförderung vorweisen müssen. Daher würde es sich kaum lohnen, in Deutschland gewerblich Personen mit Kleinbussen zu transportieren, meint ein Sprecher des internationalen Bustouristik Verbandes RDA. (dapd)