Das Sozialticket im VRR entspricht einem etwas abgespeckten Ticket 1000 der Preisstufe A. Das Ticket gilt rund um die Uhr, schließt aber die Mitnahme von Erwachsenen nach 19 Uhr bzw. an Wochenenden und Feiertagen aus. Mitgenommen können statt dessen nur bis zu drei Kinder. Das Ticket können Personen erhalten die: Arbeitslosengeld II beziehen, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung, Wohngeld erhalten oder Jugendhilfe-Leistungen. Auch Asylbewerber und Empfänger von Unterstützung aus der Kriegsgräberfürsorge sind berechtigt, ein Sozialticket im VRR zu beantragen. (dae)