Rund 2,9 Millionen Menschen in Deutschland, ergab eine Auswertung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, haben ihren höchsten beruflichen Abschluss im Ausland erworben. 300.000 von ihnen könnten auf der neuen Gesetzeslage basierend ein Anerkennungsverfahren anstreben.
Segnet der Bundesrat das Gesetz ab, wird ein Rechtsanspruch auf ein Bewertungsverfahren gültig. Ein Maurer aus der Türkei könnte dann beispielsweise nach eingehender Prüfung seinen Beruf auch in Deutschland ausüben. Bislang war die Berufsausübung in vielen Fällen an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft. Innerhalb von drei Monaten sollen Berufsabschlüsse aus dem Ausland individuell geprüft werden.