Im deutschen Strafrecht gilt die Sicherungsverwahrung als die schärfste Sanktion. Denn die Betroffenen bleiben auch nach Absitzen ihrer Haftstrafe weiter im Gefängnis eingesperrt. Die Zahl der Häftlinge in Sicherungsverwahrung in Deutschland - meist gefährliche Sexual- oder Gewaltverbrecher - ist im vergangenen Jahrzehnt von 257 im Jahr 2001 auf inzwischen rund 500 gestiegen und hat sich damit fast verdoppelt. Die Vorschrift zur Sicherungsverwahrung gelangte schon unter den Nationalsozialisten in das deutsche Strafgesetzbuch. (dapd)