Im Straßenverkehr auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer werden im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfasst. Eingetragen werden alle Ordnungswidrigkeiten ab 40 Euro Bußgeld und im Straßenverkehr begangene Straftaten.
Die Bewertung der Verkehrsverstöße findet nach einer Skala von eins bis sieben Punkten statt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem bis vier Punkten und Straftaten mit fünf bis sieben Punkten bewertet. Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten werden nach zwei Jahren gelöscht, Punkte wegen Straftaten bleiben fünf Jahre lang bestehen – waren Alkohol oder Drogen im Spiel verdoppelt sich dieser Zeitraum auf zehn Jahre.
Ab einem Punktestand von acht Punkten gibt es einmal in fünf Jahren die Möglichkeit, diese durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar zu reduzieren. Verkehrsteilnehmern, die 18 Punkte gesammelt haben, wird der Führerschein entzogen.