Als gefährliche Hunde gelten laut Hundegesetz NRW die Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Diese Tiere dürfen in NRW nicht gezüchtet werden. Die Haltung der Hunde ist mit scharfen Auflagen verbunden. So muss der Besitzer unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Haftpflichversicherung für das Tier abschließen. Zudem muss er ein besonderes privates Interesse nachweisen, zum Beispiel die Bewachung eines Gebäudes. Für gefährliche Hunde gilt Leinen- und Maulkorb-Pflicht. Darüber hinaus gibt es laut NRW-Gesetz noch die „Hunde bestimmter Rassen“. Sie unterliegen ähnlich strengen Haltungsbedingungen, dürfen jedoch gezüchtet werden. Dazu zählen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.(meb)