Seit 2004 müssen Patienten rezeptfreie Medikamente aus eigener Tasche bezahlen. Nur die risikoreicheren verschreibungspflichtigen Arzneimittel darf der Arzt noch auf dem rosaroten Kassenrezept verordnen. Weil dadurch die Absatzzahlen bei den nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten gesunken sind, setzte der Bundesverband der Arzneimittelhersteller 2009 zur Offensive an und verteilte das „grüne Rezept“.

„Es ist eine Merkhilfe für den Patienten“, sagt Gesundheitsökonom Markus Lüngen, „und soll sicherstellen, dass der Patient in der Apotheke das richtige Medikament bekommt.“ Dem Patienten steht es allerdings frei, das Rezept einzulösen, sich für ein anderes oder auch für gar kein Medikament zu entscheiden. Lüngen sieht aber auch eine Gefahr: „Es kann sein, dass die Medikamentengläubigkeit der Patienten weiter gefördert wird.“ Nicht jeder Arztbesuch müsse mit der Ausstellung eines Rezepts enden.