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Der Wehrbeauftragte des Bundestages soll die parlamentarische Kontrolle über die Streitkräfte sicherstellen. Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit des Wehrbeauftragten sind der Verfassungsartikel 45b und ein Bundesgesetz vom 27. Juni 1957. Die Amtsperiode der Wehrbeauftragten umfasst fünf Jahre und ist damit ein Jahr länger als die Dauer einer Legislaturperiode.

Zugleich ist der Wehrbeauftragte eine übergeordnete Beschwerdestelle für Soldaten. Jeder Soldat darf sich ohne Einhaltung des Dienstweges direkt an den Wehrbeauftragten wenden. Jährlich gehen mehrere Tausend Eingaben ein. Schwerpunkte waren in den vergangenen Jahren Probleme bei Auslandseinsätzen, in der Menschenführung sowie bei Personal- und Besoldungsfragen.

Erster Wehrbeauftragter war 1959 Helmuth von Grolmann (parteilos). 1995 wurde mit Claire Marienfeld (CDU) erstmals eine Frau in das Amt gewählt. Ihr folgte im Jahr 2000 der SPD-Politiker Willfried Penner als neunter Wehrbeauftragter. Am 14. April 2005 wurde der Sozialdemokrat Reinhold Robbe zum zehnten Amtsinhaber gewählt. Ihm folgt nun Mitte Mai der FDP-Politiker Hellmut Königshaus. (ddp)