Die so genannte Waffen­amnestie kann die Polizei Essen/Mülheim durchaus als Erfolg werten: Insgesamt 2900 Waffen wurden der Polizei im Jahr 2009 von Bürgern aus beiden Städten freiwillig übergeben, das waren mehr als zweieinhalb mal so viele wie im Jahr davor.

2008 wurden insgesamt 1133 Waffen entgegengenommen. Nicht nur Schusswaffen (Pistolen, Gewehre), sondern auch Hiebwaffen wie Teleskop-Schlagstöcke und Stichwaffen (wie so genannte Einhandmesser) waren darunter, berichtet Lars Mündelein aus dem Waffenrechtsdezernat des Polizeipräsidiums. Nach dem Amoklauf von Winnenden im vergangenen Jahr konnten illegale Waffen straffrei bei der Polizei abgegeben werden.

Das Polizeipräsidium Essen/Mülheim hat nicht zwischen illegalen und den erlaubnisfreien Waffen unterschieden, aber die Zahl der wirklich unter das Amnestiegesetz fallenden, genehmigungspflichtigen Waffen liegen laut Schätzungen von Regierungsamtmann Mündelein mengenmäßig etwa im Promillebereich. „Aber ein Erfolg war es auf jeden Fall bei jeder Waffe, die aus dem Verkehr gezogen wird”, sagt ­Mündelein, Besser, eine Waffe werde eingeschmolzen, als dass sie auf dem Dachboden herumliege.

Auch wenn es sich zumeist nicht um illegale Waffen gehandelt habe. Denn Gas- und Schreckschusswaffen, so klärt der Experte auf, dürfe man durchaus zu Hause haben. Nur das Führen dieser Waffen ist verboten: Wer ­solche Dingen mit sich ­herumtragen will, braucht dafür extra eine Geneh­migung, den so genannten kleinen ­Waffenschein. „Wir haben auch darauf hingewiesen, dass die Leute diese Waffen be­halten dürfen. Aber es hat sie keiner wieder mitgenommen”, berichtet Lars Mündelein.

Auffällig war, dass vor allem zwischen den Jahren, also nach Weihnachten 2009, allein 710 (von den insgesamt 2900) Waffen im Präsidium ankamen. Mancher hat sich erst sehr spät besonnen und sogar noch am allerletzten Tag im Jahr eine Polizeidienst­stelle aufgesucht. „Im neuen Jahr kamen hier ganze VW-Busladungen an.”

Mündelein hat alle Waffen asserviert und bis zu ihrer Vernichtung in gesicherten Räumen mit Stahlschränken verwahrt. Geprüft wurden die Waffen zuvor auf Munition: „Es kommt ja oft genug vor, dass eine Waffe noch geladen ist.” Denn wer so eine alte Knarre etwa noch aus Opas Wehrmachtszeiten im Nachlass gefunden hat, versteht ja nicht unbedingt etwas davon. Auch Munition wurde reichlich abgegeben: „Bei den letzten Transporten waren noch etwa 100 Kilogramm Schrot- und Patronenmunition dabei”, schätzt Lars Mündelein. Bevor die Waffen im Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Duisburg zerlegt und eingeschmolzen werden, wurde bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen geprüft, „ob keine Straftat damit begangen wurde”, so Mündelein.

Die Amnestie für illegale Waffen endete mit dem Jahr 2009. Wer jetzt noch eine erlaubnispflichtige Schusswaffe ohne Genehmigung besitzt, der macht sich seit dem 1. Januar strafbar. Erben sind ausgenommen: Wer nach einem Todesfall etwa im Keller noch eine illegale Wumme finden sollte und sie bei der Polizei abgibt, dürfte keine Probleme bekommen.