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Derzeit beziehen in Deutschland gut 4,7 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter Arbeitslosengeld II und rund 1,7 Millionen Kinder. Der bisherige Regelsatz für Erwachsene wurde zuletzt im Juli 2009 von 351 Euro auf 359 Euro angehoben. Zum Start von Hartz IV am 1. Januar 2005 lag der Regelsatz bei 345 Euro. Der Satz für Kinder liegt aktuell bei 287 Euro (14- bis 17-Jährige); Sechs- bis 13-Jährige erhalten 251 Euro, jüngeren Kindern werden 215 Euro zugebilligt. Dieses Geld soll die „notwendigen Lebenshaltungskosten“ decken, dazu gehören unter anderem Nahrung, Getränke und Tabakwaren (etwa 37 Prozent), Freizeit-Ausgaben (11 Prozent), Bekleidung (10 Prozent), Telekommunikation (etwa 9 Prozent) und Körperpflege (8 Prozent). Im Detail bedeutet das, dass Arbeitslose mit Alg II pro Tag zum Beispiel 4,42 Euro für Lebensmittel und Tabak zur Verfügung haben, 1,14 Euro für Kleidung, 64 Cent für Verkehrsmittel und 44 Cent für Gesundheitspflege. Bei besonderer Belastung steht Personen ein „Mehrbedarf“ zu. Dazu gehören etwas werdende Mütter nach dem dritten Schwangerschaftsmonat (61 Euro), Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder zwei und mehr Kinder unter 16 Jahren (129 Euro) und Personen mit spezieller Ernährung (bis zu 70 Euro pro Monat). (dae)