Düsseldorf.. NRW hat einen Bußgeldkatalog erarbeitet, mit dem Verstöße gegen die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus geahndet werden sollen.
Mangelnde Hygiene im Altenheim oder verbotene Treffen mit mehreren Menschen - im Kampf gegen das Coronavirus verhängen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen für Verstöße gegen die neuen Corona-Regeln ab sofort hohe Bußgelder. Besonders schwerwiegende Verstöße wie etwa Treffen in größeren Gruppen von mehr als zehn Personen werden sogar als Straftaten verfolgt. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Erlass mit einem Bußgeldkatalog des Landes hervor. Er sieht Geldstrafen bis zu 5000 Euro vor. Im Wiederholungsfall werden sogar bis zu 25 000 Euro fällig. Der Erlass wurde nach dpa-Informationen am Montagabend an die zuständigen Behörden geschickt.
Die Strafen in der Übersicht:
- Öffentliche Treffen, die nicht von den Ausnahmen gedeckt sind, von mehr als zwei Personen: 200 Euro
- Öffentliche Ansammlungen von mehr als 10 Personen: Straftat (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren)
- Grillen/Picknick im Park: 250 Euro
- Unerlaubter Altenheim-Besuch: 200 Euro
- Restaurants/Café öffnen: 4.000 Euro
- Disko/Fitnessstudio öffnen: 5.000 Euro
- Sportveranstaltungen durchführen: 1000 Euro
- Speisen näher als 50 Meter am Restaurant/Imbiss verzehren: 200 Euro
Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, die nicht direkt verwandt sind, werden demnach 200 Euro von jedem Beteiligten fällig. Auch wer gegen ein Besuchsverbot - zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus - verstößt, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen. Diese Sätze gelten wohlgemerkt für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt. Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25 000 Euro Bußgeld verhängt werden.gegen das Besuchsverbot in Einrichtungen wie etwa Altenheimen.
„Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus dem Verkehr gezogen“, erklärte Innenminister Herbert Reul (CDU). Die Ordnungsämter und die Polizei würden die Maßnahmen mit Augenmaß, aber mit aller notwendigen Härte durchsetzen. Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren“, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zu den aktuellen Maßnahmen und dem Bußgeldkatalog.
Zusätze Bußgelder sind möglich
Verbotenes Picknicken kostet laut dem Katalog 250 Euro pro Teilnehmer. Wer trotz Verbots Sportveranstaltungen organisiert, zahlt 1000 Euro. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss kostet 200 Euro. Zusätzliche Bußgelder seien möglich gegen Unternehmen, die von Verstößen profitieren. Die „Bild“-Zeitung hatte zunächst über den Entwurf des Erlasses berichtet.
Ministerpräsident Laschet betonte: „Die allermeisten Menschen halten sich zum Glück an die Regeln und zeigen sich solidarisch. Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen ankommen.“
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes stand, dass ein unerlaubter Besuch im Altenheim mit 800 Euro geahndet werde. Dies war falsch. Wir haben den Text korrigiert und bitten um Entschuldigung für den Fehler.