Die Hundesteuer – bereits im Mittelalter als „Hundekorn“ gezahlt und als Steuer im Jahr 1807 erstmals in Offenbach am Main (Hessen) zur Tilgung von Kriegsschulden erhoben (!) – zählt im heutigen Steuersystem zu den Bagatellsteuern.

Die Hundesteuer – bereits im Mittelalter als „Hundekorn“ gezahlt und als Steuer im Jahr 1807 erstmals in Offenbach am Main (Hessen) zur Tilgung von Kriegsschulden erhoben (!) – zählt im heutigen Steuersystem zu den Bagatellsteuern.

Wer einen sogenannten „gefährlichen“ (oder gelisteten) Hund hält, muss in vielen NRW-Kommunen exorbitant höhere Steuern zahlen als für „normale“ Fellnasen (siehe Tabelle unten); in Sundern z.B. gelten folgende Hunde als gefährlich:

Pitbull Terrier, American ­Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, ­Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen ­aller Art.