Polyzyklische aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) gelten als krebserregend. Sie entstehen bei unvollständigen Verbrennungen und fallen womöglich auch bei der Verkokung von Steinkohle an. Außer in Kokereirohgasen finden sich die gesundheitsgefährdenden Stoffe aber zum Beispiel auch in Auspuffgasen von Kraftfahrzeugen und in Rußen, aber auch in gegrilltem oder geräucherten Fleisch oder in Zigarettenrauch.

Polyzyklische aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) gelten als krebserregend. Sie entstehen bei unvollständigen Verbrennungen und fallen womöglich auch bei der Verkokung von Steinkohle an. Außer in Kokereirohgasen finden sich die gesundheitsgefährdenden Stoffe aber zum Beispiel auch in Auspuffgasen von Kraftfahrzeugen und in Rußen, aber auch in gegrilltem oder geräucherten Fleisch oder in Zigarettenrauch.