Fahrradstraßen sind speziell ausgeschildert, auf ihnen haben Radfahrer Vorrang und dürfen dann auch nebeneinander fahren. Bisher gibt es drei solcher Straßen im Stadtgebiet.

Fahrradstraßen sind speziell ausgeschildert, auf ihnen haben Radfahrer Vorrang und dürfen dann auch nebeneinander fahren. Bisher gibt es drei solcher Straßen im Stadtgebiet.

Die Fahrradstraßen in Bottrop sind aber weiterhin für Autofahrer freigegeben. Für sie gilt dann aber ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern auf diesen Straßen.