Die Westfalenpost bat beide Seiten dieser juristischen Auseinandersetzung bereits im Vorfeld um eine Stellungnahme. Während Ludwig Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg bis Redaktionsschluss nicht erreichbar war, äußerte sich Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg und beantwortet mehrere von der Westfalenpost an ihn gestellte Fragen schriftlich.

Die Westfalenpost bat beide Seiten dieser juristischen Auseinandersetzung bereits im Vorfeld um eine Stellungnahme. Während Ludwig Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg bis Redaktionsschluss nicht erreichbar war, äußerte sich Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg und beantwortet mehrere von der Westfalenpost an ihn gestellte Fragen schriftlich.

So bedauert der Sohn des verstorbenen Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg den von der Gegenseite, also seinem Onkel zweiten Grades, Ludwig Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, eingeschlagenen Weg und dessen Begründung für die Zweifel an den Erbsprüchen Prinz Gustavs.

Wörtlich heißt es in der Erklärung: „So berufe sich Prinz Ludwig Ferdinand auf eine Passage des Testamentes, die die Nacherbfolge an verschiedene Bedingungen knüpfe, zu denen u.a. gehöre, dass bei Eingehung einer Ehe die Ehefrau des Nacherben adeliger Abstammung sein und die Aufnahmebedingungen nach der Satzung der deutschen Adelsgenossenschaft aus der Zeit des Nationalsozialismus erfüllen muss.

Für Prinz Gustav und seine Familie sei selbsterklärend, dass derlei Gedankengut keine rechtliche und moralische Grundlage mehr habe, und heute nicht mehr als Anspruchsgrundlage für eine Erbberechtigung herangezogen werden könne. Prinz Gustav ist auch weder verheiratet noch lebt er, wie von der Gegenseite behauptet, in eheähnlicher Gemeinschaft. Prinz Gustav hofft, dass die mündliche Anhörung dem Gericht bei seiner Entscheidungsfindung helfen konnte und das Verfahren nun zügig zu einem Abschluss kommt.“