Als sexueller Missbrauch werden sexuelle Handlungen an Personen bezeichnet, die entweder minderjährig sind oder erwachsen, aber widerstandsunfähig, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Behinderung oder ähnlichem.

Als sexueller Missbrauch werden sexuelle Handlungen an Personen bezeichnet, die entweder minderjährig sind oder erwachsen, aber widerstandsunfähig, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Behinderung oder ähnlichem.

Sexueller Missbrauch ist ein Verstoß gegen den Paragrafen 176 STGB.