Fahrradstraßen sind speziell ausgeschildert, auf ihnen haben Radfahrer Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren.
Fahrradstraßen sind speziell ausgeschildert, auf ihnen haben Radfahrer Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren.
Autofahrer dürfen die Fahrradstraßen als Anlieger ebenfalls nutzen, für die gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Mit dem entsprechenden Abstand dürfen sie Radler auch überholen.