Potsdam. Nach dem Insolvenzantrag der Airline Germania haben betroffene Fluggäste unterschiedliche Rechte. Wie sie gebucht haben, ist dabei entscheidend.

Schlechte Nachrichten für Fluggäste mit einem Ticket von Germania: Sie müssen wegen der Pleite der Airline umplanen. Besonders hart trifft es Reisende, die nicht über einen Veranstalter gebucht haben.

Veranstaltergäste hätten "die besseren Karten", weil der Anbieter für sie eine Ersatzbeförderung organisieren muss, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wer dagegen direkt bei der Fluggesellschaft gebucht hat, müsse sich "nun wohl auf den Totalverlust des Ticketpreises einstellen".

Pauschalurlauber mit Germania-Ticket

Für Veranstaltergäste sind die Flüge ein Teil des Reisevertrags. Hier trage der Anbieter das Insolvenzrisiko bei Leistungserbringern wie Airlines allein, so die Verbraucherschützer. Pauschalurlauber mit Germania-Ticket sollten daher den Veranstalter kontaktieren. Bei vielen Reiseveranstaltern liefen kurz nach Bekanntwerden des Insolvenzantrages bereits die Bemühungen auf Hochtouren, Gäste auf andere Airlines umzubuchen. Die Unternehmen versuchten "alles, dies für die Reisenden so verträglich wie möglich zu gestalten", erklärte Kerstin Heinen vom Deutschen Reiseverband (DRV) in Berlin.

Zu den Anbietern, die Gäste nach und nach umbuchen, gehörten nach eigenen Angaben die Tui, die Marken der DER Touristik (darunter ITS und Jahn Reisen), die von Thomas Cook (darunter Neckermann und Bucher Reisen) sowie Schauinsland Reisen, Alltours und FTI. Eventuell anfallende Kosten - zum Beispiel für eine Zusatzübernachtung an einem Urlaubsort - würden übernommen, teilten mehrere Veranstalter mit. Umgebucht würden betroffene Gäste zum Beispiel auf Flugverbindungen mit der Condor, Eurowings und Tuifly, hieß es bei DER Touristik.

Rechte von Direktbuchern

Weniger weit reichen die Rechte von Direktbuchern, die ihre Tickets nicht als Teile eines Reisepakets erworben haben, erklärte Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg dem dpa-Themendienst: "Denen geht es wesentlich schlechter, weil es leider keine Insolvenzsicherungspflicht für Airlines gibt." Solche Reisende müssten sich selbst um Ersatzflüge kümmern und ein zweites Mal für Tickets bezahlen. Zwar könnten sie später versuchen, aus der Insolvenzmasse diese Auslagen sowie Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung erstattet zu bekommen. "Eine Rückzahlung ist aber relativ unwahrscheinlich", schätzt Fischer-Volk die Lage ein. "Das wissen wir aus vergangenen Pleiten wie bei Air Berlin."

Wer als Direktbucher kurz vor einer mit Germania geplanten Reise steht und nun überlegt, diese abzusagen, sollte dabei eines bedenken: Weitere gebuchte Leistungen wie Hotelübernachtungen und ein Mietwagen am Ziel stehen ja zur Verfügung und müssten in jedem Fall bezahlt werden - selbst wenn die Anreise an den Urlaubsort unterbleibt.