Nur mit einer Grabungsgenehmigung von der Oberen Denkmalbehörde des jeweiligen Kreises darf man sich mit einem Metalldetektor auf die Suche begeben. Vorab wird ein Beratungsgespräch mit einem Archäologen des LWL empfohlen. Die Suchgenehmigung kostet 75 Euro. Sie ist ein Jahr gültig. Für Wiesen und Wald bekommen Sondengänger in der Regel keine Genehmigung. Ihnen bleiben somit Äcker, wo durch die bereits bewegte Erde die Gefahr durch scharfe Munition und Bomben geringer ist und wo keine historischen Stätten vermutet werden, die durch die Grabungen zerstört werden können. Bevor ein Grundstück betreten werden darf, braucht der Sondengänger eine Genehmigung des Eigentümers. Zudem sind alle verpflichtet, Funde und Fundstelle dem LWL mitzuteilen. Die meisten Funde werden dem Finder nach der Registrierung wieder ausgehändigt. Das Eigentum muss er sich allerdings mit dem Grundstücksbesitzer teilen. Wer ohne Genehmigung unterwegs ist, gilt als Raubgräber. Weitere Informationen unter www.lwl-archaelogie.de

Nur mit einer Grabungsgenehmigung von der Oberen Denkmalbehörde des jeweiligen Kreises darf man sich mit einem Metalldetektor auf die Suche begeben. Vorab wird ein Beratungsgespräch mit einem Archäologen des LWL empfohlen. Die Suchgenehmigung kostet 75 Euro. Sie ist ein Jahr gültig. Für Wiesen und Wald bekommen Sondengänger in der Regel keine Genehmigung. Ihnen bleiben somit Äcker, wo durch die bereits bewegte Erde die Gefahr durch scharfe Munition und Bomben geringer ist und wo keine historischen Stätten vermutet werden, die durch die Grabungen zerstört werden können. Bevor ein Grundstück betreten werden darf, braucht der Sondengänger eine Genehmigung des Eigentümers. Zudem sind alle verpflichtet, Funde und Fundstelle dem LWL mitzuteilen. Die meisten Funde werden dem Finder nach der Registrierung wieder ausgehändigt. Das Eigentum muss er sich allerdings mit dem Grundstücksbesitzer teilen. Wer ohne Genehmigung unterwegs ist, gilt als Raubgräber. Weitere Informationen unter www.lwl-archaelogie.de