Die Rodungsarbeiten erfolgen mit Rücksicht auf die beginnende Brutzeit zunächst einmal bis Ende Februar. Beim Fällen von Bäumen gilt besondere Beachtung dem Schutz von fünf Fledermausarten und Spechten; Bäume mit Höhlen sollen möglichst erhalten werden.

Die Rodungsarbeiten erfolgen mit Rücksicht auf die beginnende Brutzeit zunächst einmal bis Ende Februar. Beim Fällen von Bäumen gilt besondere Beachtung dem Schutz von fünf Fledermausarten und Spechten; Bäume mit Höhlen sollen möglichst erhalten werden.

Nicht nur Bäume und Sträucher, auch die Schienen müssen noch entfernt werden.