Die Fläche am Wattenscheider Hellweg – gegenüber von „Blumen Schley“ – ist als Mischgebiet (Wohnen und Gewerbe) ausgewiesen. Dabei darf eine Gewerbeansiedlung die Anwohner – Häuser stehen am Hellweg und Wilkenkamp – nicht wesentlich stören.
Die Fläche am Wattenscheider Hellweg – gegenüber von „Blumen Schley“ – ist als Mischgebiet (Wohnen und Gewerbe) ausgewiesen. Dabei darf eine Gewerbeansiedlung die Anwohner – Häuser stehen am Hellweg und Wilkenkamp – nicht wesentlich stören.