Hattingen. . 13 Mal änderte der Ennepe-Ruhr-Kreis 2018 den Namen eines Hattingers. Nichtgefallen allein ist aber kein Grund für eine Namensänderung.
Wie heißen Sie bitte? Bürger, für die mit der Antwort auf diese Frage erhebliche Schwierigkeiten verbunden sind, können beim Ennepe-Ruhr-Kreis eine Namensänderung beantragen. Im vergangenen Jahr haben das 59 Personen gemacht, 51 Anträge sind genehmigt worden. In Hattingen wurde zweimal der Vor- und elfmal der Familienname geändert. Der Kreis ist für öffentlich-rechtliche Namensänderungen zuständig, nicht für solche nach Eheschließungen. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Wie diese:
Frivole Wortspiele
Wer Pisser, Ficker oder Schweinebraten heißt, hat laut Hans-Joachim Barkschat gute Chancen darauf, seinen Namen ändern zu lassen. „Wenn der Name anstößig ist, oder Raum für frivole Wortspiele lässt, kann der Name geändert werden“, so der Kreismitarbeiter. Bei der Wahl des neuen Nachnamens sei nur darauf zu achten, dass dieser nicht auch wieder anstößig ist, zudem können keine Namen von historischen Figuren gewählt werden. „Natürlich kann sich niemand zum Beispiel Hitler oder Goebbels nennen“, sagt Barkschat.
Pflegefamilien
Viele Änderungswünsche betreffen Kinder, die in Pflegefamilien leben. „Wenn ein Kind schon lange in einer Pflegefamilie lebt, aber noch den Namen der leiblichen Eltern trägt, die kein Sorgerecht mehr haben, kann der Familienname zu dem der Pflegefamilie geändert werden“, erklärt Hans-Joachim Barkschat. Dazu sei keine Adoption nötig, es reiche ein Antrag auf Namensänderung beim Kreis, der vom gesetzlichen Vormund des Kindes gestellt werden muss. Haben die Eltern oder ein Elternteil allerdings noch das Sorgerecht, ist deren Zustimmung nötig.
Sammelnamen
Wer einen Sammelnamen, wie Müller oder Meier hat, der im Wohnort mehrfach vorkommt, kann einen Antrag auf Namensänderung stellen: „Wenn Manfred Meier ständig die Polizei vor der Tür stehen hat, weil ein anderer Manfred Meier, der im selben Ort wohnt, mal wieder etwas angestellt hat, ist das ein Grund für eine Namensänderung“, erklärt Barkschat. Denn diese Verwechslung sorge bei dem Betroffenen für erhebliche Unannehmlichkeiten.
Ausländische Namen
„Ausländische Namen, die besonders schwer zu schreiben oder auszusprechen sind, können auf Antrag geändert werden“, sagt der Kreismitarbeiter. Das betrifft auch komplizierte Doppelnamen. Oder Namen wie zum Beispiel „Wiechmann genannt Wiese“.
Vornamen
Für Vornamen gelten die gleichen Regeln wie für Familiennamen. Neu ist: Die Reihenfolge der Vornamen kann seit dem 1. November geändert werden, wer Lea Marie heißt, kann das in Marie Lea ändern lassen. Das gilt allerdings nur, wenn zwischen den Namen kein Bindestrich steht. Hintergrund der Neuregelung ist, dass viele Bürger ihren Rufnamen in Reisedokumente und andere behördliche Unterlagen übernehmen möchten. Dies ist allerdings problematisch, wenn dieser Name nicht der erste Vorname im Geburtseintrag ist. „Wenn es um die Änderung der Reihenfolge geht, ist allerdings das Standesamt zuständig, bei allem anderen muss sich der Bürger wieder an uns wenden“, sagt der Kreismitarbeiter.
Verschleierung
Es kann auch vorkommen, dass Menschen den Namen ändern möchten, um zum Beispiel eine Straftat oder Schulden zu verschleiern. „Da müssen wir ganz genau aufpassen, daher wird jeder einzelne Antrag sorgfältig überprüft. Hat jemand beispielsweise einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis, kann auch der Name nicht geändert werden, sonst könnte derjenige mit dem neuen Namen ja neue Schulden anhäufen“, stellt Hans-Joachim Barkschat klar.
>>> Vorname kostet 125 Euro, ein Nachname 500 Euro
Das deutsche Namensänderungsgesetz stammt aus dem Jahr 1938. Die Änderung eines Nachnamens kostet zwischen 2,50 und 1022 Euro. Bei Vornamen liegt der Preis zwischen 2,50 und 250 Euro. „Berechnet wird dabei nach Einkommen“, erläutert der Kreismitarbeiter.
Bei einer Namensänderung liegt man im EN-Kreis preislich in der Mitte. Für die Änderung eines Nachnamens werden ungefähr 500 Euro und für die Änderung eines Vornamens 125 Euro fällig.