Der Rat hat per Beschluss festgelegt, dass der neue Betreiber der Wochenmärkte berücksichtigen muss, dass kurzfristige, räumliche Veränderungen der jeweiligen Märkte nur bei Traditionsveranstaltungen wie der Wattenscheider Kirmes in Betracht kommt.
Der Rat hat per Beschluss festgelegt, dass der neue Betreiber der Wochenmärkte berücksichtigen muss, dass kurzfristige, räumliche Veränderungen der jeweiligen Märkte nur bei Traditionsveranstaltungen wie der Wattenscheider Kirmes in Betracht kommt.
Dafür ist ein Ersatzstandort sicherzustellen.