Bochum. . Die Verbraucherzentrale macht auf Ausnahmen bei Strafen fürs Schwarzfahren aufmerksam. Bei defekten Automaten muss der Fahrgast nicht zahlen.

Wer Bus und Bahn ohne gültiges Ticket nutzt, muss 60 Euro zahlen. „Aber es gibt Ausnahmen“, weiß die Verbraucherzentrale NRW.

Defekter Automat

Fahrgäste müssen keine Strafe zahlen, wenn der Fahrkartenautomat oder -entwerter kaputt ist. Tipp: Notieren Sie Uhrzeit, Standort und Gerätenummer. Lassen Sie Ihre Aussagen – wenn möglich – von Mitreisenden bestätigen. Vorsicht: Stehen offene Schalter oder mehrere Automaten zur Verfügung, ist man verpflichtet, sich auch hier um eine Fahrkarte zu bemühen.

Ticket vergessen

Kann man seine Abo-Karte bei einer Kontrolle nicht vorzeigen, weil man sie vergessen hat, kommt es darauf an: Nur ein namensbezogenes Ticket kann nachträglich vorgelegt werden. Es wird dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr fällig. Beim übertragbaren Ticket werden die vollen 60 Euro verlangt. Keine Chance gibt’s auch bei Einzel- und Mehrfahrtentickets, die nicht vorgewiesen werden können.

Falscher Tarif

Fahrgäste, die ein Mitarbeiter falsch informiert hat und die deshalb mit einem Fahrschein zum falschen Tarif unterwegs sind, müssen dafür nicht einstehen. Hier hilft es, sich den Namen des Mitarbeiters zu notieren. Auch bei einem falschen Automatenticket kann das Verkehrsunternehmen aus Kulanz auf seine Forderung verzichten.