Hattingen. . Ab 2019 müssen Betriebe 90 Prozent ihres Abfalls trennen – oder ihr Entsorger sortiert ihren Müll. AHE betreibt die einzige Anlage im Kreis.

Die Neufassung der Gewerbeabfallverordnung zwingt Betriebe, Abfall noch strenger zu trennen, Abfallwege zu dokumentieren und auch tiefer in die Tasche zu greifen. „Jedes Unternehmen braucht zum 1. Januar 2019 eine Lösung und muss bis dahin vorgesorgt haben“, sagt AHE-Geschäftsführer Johannes Einig. „Das gilt von der kleinsten Pommesbude bis zu den größten Betrieben.“

Gewerbetreibende mussten bisher fünf Kategorien trennen: Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle und Bioabfälle. Mit Holz und Textilien kommen 2019 zwei hinzu. Die alte Verordnung sei im Vergleich „ein zahnloser Tiger gewesen“, sagt Einig. „Die Sortenintensität wurde nicht wirklich kontrolliert.“

Recyclingquote auf 30 Prozent

Die neue Verordnung zielt darauf, die Verbrennung von Gerwerbemüll drastisch zu senken und die Recyclingquote in Deutschland von derzeit sieben auf 30 Prozent zu verbessern. Betriebe müssen künftig entweder dokumentieren, dass sie 90 Prozent des Gewerbemülls trennen und der Direktverwertung zuführen. Oder sie müssen das Abfallgemisch über einen Entsorger nachweislich einer zertifizierten Abfallsortieranlage zuführen.

Beispiel Pommesbude: Weil es für sie (platz)technisch schwierig und wirtschaftlich unzumutbar ist, sieben Sammelbehälter aufzustellen, kann sie die Sortierung an einen dafür qualifizierten Entsorger abtreten, der sich diesen Dienst aber dann natürlich bezahlen lässt.

Hier kommt die AHE (Wetter) ins Spiel. Das Unternehmen betreibt nicht nur die Umladestation und die Biogasanlage in Witten. Es hat zum Jahresbeginn 2018 auch die Herdecker Vorberg-Gruppe gekauft, ihren bis dahin größten Konkurrenten als Entsorger im Ennepe-Ruhr-Kreis.

Missverhältnis zwischen Aufwand und Erlös

Mit den 50 Vorberg-Mitarbeitern hat die AHE auch eine Wertstoffaufbereitungsanlage in Herdecke übernommen. Die trennt über mehrere technische Verfahren und in der letzten Stufe per Handsortierung magnetische und nichtmagnetische Metalle, Mineralisches, Organisches und Kunststoffe voneinander. 85 Prozent der Tonnage des gemischten Gewerbemülls müssen auf diese Weise der Wiederverwertung zugeführt werden. Nur 15 Prozent dürfen verbrannt werden.

Die Gewerbeabfallverordnung treibt auch die Kosten in die Höhe, denn die Erlöse für die Wertstoffe stehen noch in einem Missverhältnis zu dem Aufwand, sie zu gewinnen. Johannes Einig schätzt, dass die Tonne Gewerbeabfall, die heute bei zirka 170 Euro liege, dann auf dem Entsorgungsmarkt um etwa 40 Euro teurer wird.

Gewerbetreibenden im EN-Kreis steht selbstverständlich frei, an welchen Entsorger sie sich wenden und binden. Die AHE betreibt aber zurzeit die einzige zertifizierte Wertstoffaufbereitungsanlage innerhalb des EN-Kreises. „Auch die AHE musste für ihre Kunden vorsorgen“, sagt Johannes Einig mit Blick auf die neue Gewerbeabfallverordnung.