Hattingen. Ein 49-Jähriger bewahrte jahrelang ein Kleinkaliber-Gewehr im Keller auf. Gekauft hatte er es zu Dekorationszwecken auf dem Flohmarkt.
Ein Kleinkaliber-Gewehr hat ein Hattinger (49) jahrelang in seinem Keller aufbewahrt. Weil er für Erwerb und Besitz der Waffe keine Genehmigung besaß, stand er nun als Angeklagter vor Gericht.
Gefunden haben Beamte das Kleinkaliber-Gewehr im November vergangenen Jahres, es sei „nicht ohne weiteres schussfähig“ gewesen, heißt es in der Anklageschrift. Dass die Waffe, die der Angeklagte nach eigenen Angaben „vor sieben, acht Jahren für kleines Geld auf dem Flohmarkt“ erworben hat, nicht mehr gebrauchsfähig sei, habe ihm auch der Verkäufer gesagt; zudem habe der ihn nicht auf eine Genehmigungspflicht hingewiesen. Erworben habe er die Waffe ohnehin nur als Dekorationsobjekt, er wollte sie eigentlich im Wohnzimmer aufhängen – das aber widerstrebte seiner Frau (von der er heute getrennt lebt).
Anwalt spricht von fahrlässigem Besitz
„Sind Sie grundsätzlich waffenaffin?“, hakte Richter Johannes Kimmeskamp nach. Und schob nach: Bei der Wohnungsdurchsuchung infolge der Trennung von seiner Frau seien ja auch noch ein Luftgewehr und eine Luftpistole gefunden worden. Mit denen habe er „mal auf Zielscheiben geschossen“, antwortete der Angeklagte. Mehr nicht.
Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Henner Sentner, sagte, sein Mandant habe das Kleinkaliber-Gewehr nicht etwa vorsätzlich erworben, es handele sich demzufolge nur um fahrlässigen Besitz. „Im Grunde ging von dieser Waffe keine Gefahr aus.“
Die Waffen bekommt er nicht zurück
Das sah das Gericht ähnlich. Und so stellte Richter Johannes Kimmeskamp das Verfahren mit Einverständnis von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklagtem unter folgender Auflage vorläufig ein: Der gelernte Schlosser muss binnen sechs Monaten 300 Euro an die Alzheimer-Gesellschaft Hattingen zahlen. Die drei bei ihm gefundenen Waffen bekommt er nicht zurück.