Hattingen. . 45 Tage braucht das Hattinger Finanzamt für die Bearbeitung der Steuererklärung. Vorteile verschafft die elektronische Übermittlung der Daten.
Das Hattinger Finanzamt ist deutlich schneller bei der Bearbeitung von Steuererklärungen geworden. Bundesweit gehört es nach einer Auswertung des Onlineportals „Lohnsteuer kompakt“ zum schnellsten Fünftel der Finanzämter. Mitgeholfen haben dabei vor allem auch die Hattinger, sagt Susanne Baumung, ständige Vertretung der Amtsleitung.
„Die Bürger haben keine Scheu vor der Technik“, lobt sie. Mehr als die Hälfte der Steuererklärungen von Arbeitnehmern würden inzwischen auf elektronischem Wege abgegeben. Das spare Arbeitsschritte und Zeit, betont Baumung. Damit hat es das Hattinger Finanzamt geschafft, statt durchschnittlich mehr als 50 Tage nun noch knappe 45 für die Bearbeitung zu brauchen.
100 Mitarbeiter für 29 000 Steuererklärungen
Die etwa 100 Mitarbeiter des Finanzamtes bearbeiten jedes Jahr 21 000 Erklärungen von Arbeitnehmern und 8000 von Gewerbetreibenden und Selbstständigen. Dabei ist es für letztere seit diesem Jahr Pflicht, die Steuererklärung elektronisch einzureichen. Arbeitnehmer haben dagegen die Wahl zwischen klassischer Papierform oder technischer Übermittlung. „In der Abarbeitung machen wir keinen Unterschied“, stellt Susanne Baumung klar. Es wird nach Eingangsdatum vorgegangen.
Und auch dort können die Bürger helfen, die Bearbeitungszeit zu verkürzen. „Bis zum 31. Mai verzeichnen wir einen exorbitanten Anstieg der Erklärungen“, weiß die Vertreterin der Finanzamts-Chefin. Entsprechend dauert die Abarbeitung dann länger. Das Abgabeverhalten habe sich aber verändert, so dass viele schon früher ihre Steuererklärung einreichen. Zudem haben alle, die das elektronische Formular nutzen, bis zum 31. Juli Zeit.
Daten im Steuer-Portal sicher
„Trauen Sie sich“, will Baumung Mut machen, das Internetangebot der Steuerverwaltung zu nutzen, denn es bringt auch Vorteile für den Nutzer. Daten, die zum Beispiel vom Arbeitgeber elektronisch übermittelt werden, müssen durch die elektronische Belegübernahme nicht mehr abgetippt werden, sondern werden automatisch in die Erklärung übernommen.
Neu ist außerdem die so genannte Belegvorhaltepflicht. Danach müssen Belege nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht, aber zu Hause bereitgehalten werden, um sie auf Anforderung, die stichprobenartig gemacht wird, vorzeigen zu können. Um diese Anforderungen zu reduzieren, sollten die Angaben möglichst detailliert sein. Zum Beispiel statt „Spenden 250 Euro“ sollte genau aufgeschlüsselt sein, welcher Betrag an wen geflossen ist. Das reduziere Nachfragen.
Um die Datensicherheit müssten sich Nutzer übrigens keine Sorgen machen, betont Baumung. „Wir sind an das Steuergeheimnis gebunden. Das Passwort für das Portal kommt per Post. Da kann nichts passieren.“
>>> Zur Rangliste und zum Onlineportal
Das Onlineportal „Lohnsteuer kompakt“ hat bundesweit von Mai 2017 bis April 2018 den Ein- und Ausgang von 300 000 Einkommenssteuererklärungen ausgewertet. Daraus hat es eine Rangliste erstellt.
Elektronisch kann die Steuererklärung über www.elster.de eingereicht werden. Die Erklärung ist dann ohne Unterschrift gültig. Eine Hotline hilft bei technischen Fragen unter 0800/ 52 35 055.