Ennepetal. . Statt partnerschaftlicher Wertschätzung soll eine Frau Faustschläge von ihrem Freund kassiert haben. Was als angezeigter Fall von häuslicher Gewalt begann, endete mit Freispruch vor Gericht. Denn vor dem Schwelmer Amtsgericht hielt das Pärchen zusammen wie Pech und Schwefel.
Statt partnerschaftlicher Wertschätzung soll eine Frau Faustschläge von ihrem Freund kassiert haben. Was als angezeigter Fall von häuslicher Gewalt begann, endete mit Freispruch vor Gericht. Denn vor dem Schwelmer Amtsgericht hielt das Pärchen zusammen wie Pech und Schwefel.
Beide Partner mauerten. Dabei war es mehr als wahrscheinlich, dass sich die beiden Taten so zugetragen haben, wie in der Anklageschrift niedergelegt. Am 22. Juli vergangenen Jahres soll der Angeklagte (34) seiner Partnerin gegenüber ausgerastet sein. Erst schlug er der 28-Jährigen gegen den Oberkörper. Kurz darauf soll er ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Ihre zweijährige Tochter musste alles miterleben. Die Mutter hielt sie gerade auf dem Arm, als die zum ersten Mal vom Partner attackiert wurde. Die junge Frau zeigte ihren Freund daraufhin bei der Polizei an.
Erinnerung nicht ganz klar
Ein Dreivierteljahr später vor Gericht nun die Kehrtwende des Pärchens. „Wir sind verlobt!“, verkündete zunächst der Ennepetaler stolz. Und machte im gleichen Atemzug klar: „Ich werde hier nichts sagen!“ Die Richterin fühlte dem bereits Siegessicheren auf den Zahn. Wann die Verlobung denn stattgefunden habe, fragte sie nach. Denn es macht einen gehörigen Unterschied für Zeugen, ob sie mit dem Angeklagten verwandt, verschwägert oder eben verlobt beziehungsweise verheiratet sind. Unter diesen Voraussetzungen hat der Zeuge oder die Zeugin das Recht zu schweigen. So recht konnte sich der Angeklagte nicht erinnern, wann dieses wichtige Ereignis stattgefunden hat. Vielleicht irgendwann im Januar.
Zeugnisverweigerungsrecht
Dann hatte seine Partnerin ihren Auftritt mit einem kleinen Säugling in den Armen. Etwas überdreht und eine Spur zu laut teilte sie mit, dass sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wolle. Sie gab den November als Zeitpunkt der Verlobung an. Groß war die Überraschung, als das Gericht ihr verriet, dass der Angeklagte gerade etwas anderes gesagt hatte. „Ach, es kann auch früher gewesen sein...“, versuchte sich die junge Frau rauszureden. Schließlich wiederholte die Zeugin ihre Angaben zur Verlobung sogar unter Eid.
So sehr die Geschichte auch hinkte: Der Mann war freizusprechen, weil die Tat ihm nicht nachzuweisen war. Die einzige Zeugin sagte nichts. „Ich habe erhebliche Zweifel, nur der Beweis war nicht zu führen. Es ist übrigens immer fair, mitzuteilen, wenn man keine Strafverfolgung mehr wünscht. Damit erspart man den Behörden viel Aufwand,“, gab die Richterin dem Pärchen mit auf den Weg.