Menden. . Eine siebenfache Mutter musste sich vor dem Amtsgericht Menden wegen Urkundenfälschung verantworten: Die 37-jährige Kosovarin hatte dem Mendener Standesamt einen manipulierten Auszug aus dem Eheregister des angeblichen Vaters ihrer Zwillinge eingereicht. Unter Ort und Datum der Eheschließung mit dessen Frau wurde nachträglich das Wort „geschieden“ auf dem Dokument eingefügt.

Eine siebenfache Mutter musste sich vor dem Amtsgericht Menden wegen Urkundenfälschung verantworten: Die 37-jährige Kosovarin hatte dem Mendener Standesamt einen manipulierten Auszug aus dem Eheregister des angeblichen Vaters ihrer Zwillinge eingereicht. Unter Ort und Datum der Eheschließung mit dessen Frau wurde nachträglich das Wort „geschieden“ auf dem Dokument eingefügt.

Für Standesbeamten irrelevant

Die 37-jährige Kosovarin wollte damit beim Standesamt die Vaterschaft für ihre Zwillinge anerkennen lassen und brachte die erforderlichen Dokumente mit. Der Standesbeamte erkannte aber sofort, dass der Auszug aus dem Eheregister des Mannes manipuliert und das Wort „geschieden“ eingefügt worden war.

Das Skurrile: Es ist für die Anerkennung der Vaterschaft irrelevant, ob der Kindsvater mit einer anderen Frau verheiratet ist oder nicht. Die Manipulation hätte der Frau somit keinen Nutzen bringen können, dafür aber ein Gerichtsverfahren.

Mehrere Fälle von Scheinvaterschaft

Da sie aber Deutsch weder lesen noch schreiben kann, kam sie als Fälscherin nicht in Frage. Deswegen wurde das Verfahren gegen die 37-Jährige ohne Auflagen eingestellt.

Gegen den angeblichen Vater läuft bereits wegen Verdachts auf Scheinvaterschaft in mehreren Fällen ein Gerichtsverfahren. Ihm wird vorgeworfen, gegen Geldzahlungen bereits mehrere Kinder anerkannt zu haben, um eine Aufenthaltserlaubnis für die Mütter zu erwirken.