Hattingen. Was aus der Skulptur des Künstlers Egon Stratmann für den Friedhof an der Blankensteiner Straße wird, ist noch völlig ungewiss.
Seit einem Jahr schwelt ein Streit zwischen der Katholischen Kirche und dem Künstler Egon Stratmann. Er hat im Auftrag der Kirche eine Stele zum Gedenken an 18 russische Zwangsarbeiter geschaffen, die ihre letzte Ruhestätte auf dem Friedhof an der Blankensteiner Straße gefunden haben. Ungeklärt ist, ob deren Namen auf der Stele eingraviert werden oder nicht. Der Künstler will das, die Kirche nicht. Und es gibt noch ein ungelöstes Problem: Vor 2002 sind 33 Grabzeichen von Kriegsgräbern abgeräumt worden. Das ist laut Gesetz nicht erlaubt – auch dafür muss eine Lösung her.
Gerangel um Gesprächsbedarf
Noch im Dezember vertrat die Stadt die Ansicht, sie habe mit der Diskussion nichts zu tun, „weil das Denkmal auf kirchlichem Grund aufgestellt werden soll, nicht auf städtischer Fläche.“ Betroffen seien allein Kirche und Künstler.
Dem widersprach Wolfgang Held von der Kriegsgräberfürsorge: „Die rechtliche Lage ist eindeutig. Es gibt bei Kriegsgräbern eine klare Zuständigkeit, und die liegt bei der Stadt oder beim Kreis, nicht bei der Kirche und nicht beim Künstler.“ Die Kirche sei aber zu beteiligen.
Würdige und dauerhafte Grabzeichen
Zudem fordert das Kriegsgräbergesetz, „dass die Gräber mit würdig gestalteten dauerhaften Grabzeichen zu versehen sind“. Unter anderem müssen darauf in dauerhafter Schrift Vor- und Familienname angegeben sein. Die Beteiligten einigten sich, dass es im Januar ein Gespräch zwischen Stadt, Kriegsgräberfürsorge und Kirche geben soll. Wolfgang Held betonte, es solle auch einen Ortstermin geben.
Nachdem der Januar fast vorüber ist, fragte die WAZ in dieser Woche nach, wann es den Ortstermin und Gespräche geben wird. Schriftlich antwortete die Stadt: „Herr Stratmann wird seine Stele nun ohne Namen aufstellen und die Stadt beantragt die Ersatzbeschaffung für die Namensplatten. Somit entfällt das Gespräch, da alles bereits geklärt ist und kein Gesprächsbedarf mehr besteht.“
Namensplatten werden neu hergestellt
Von dieser Wendung wusste Wolfgang Held nichts und war sprachlos. „Gesprächsbedarf besteht nach wie vor, auch ein Ortstermin muss auf jeden Fall gemacht werden“, erklärte er. „Die können nicht einfach machen, was sie wollen.“ Zwei Stunden später schickte die Verwaltung eine weitere Stellungnahme an die Redaktion: „Die Stadt hat von sich aus die Entscheidung getroffen, die Namensplatten aller Gefallenen, die nicht mehr vorhanden sind, einschließlich der 33. . . genannten Grabzeichen, neu herstellen zu lassen. Dafür werden Fördermittel beantragt. . . Es besteht noch Abstimmungsbedarf, da der Prozess jetzt erst anläuft und die Stadt befindet sich deshalb im Gespräch mit Herrn Held. Die Vorbereitungen haben begonnen.“