Essen. Was tun nach dem Lottogewinn? Eine kleine Verhaltensanleitung-
Seit dieser Woche gibt es in NRW einen neuen Multi-Millionär: Ein Lotto-Spieler aus dem Raum Köln landete einen Volltreffer und räumte mehr als 13 Millionen Euro bei LOTTO 6aus49 ab. Die Frage ist: Wie kann man angesichts des plötzlichen Reichtums besonnen bleiben?
Die Nachricht, auf einen Schlag um einige Millionen Euro reicher zu sein, will erst einmal verarbeitet werden. Noch am selben Tag dem Chef kündigen, einen Sportwagen bestellen und sein Glück mit allen Freunden und Nachbarn teilen – laut Experten keine gute Idee. Manche Entscheidung, die im Überschwang der Glücksgefühle getroffen wird, bereut man vielleicht schon wenig später. Das Verbraucherportal Ratgeberzentrale hat deshalb fünf Tipps für Lotto-Gewinner zusammengestellt.
1. Stillschweigen bewahren
Der erste und wichtigste Rat lautet, die gute Nachricht für sich beziehungsweise im engsten Familienkreis zu behalten - so schwer es auch fallen mag. „Nur so kann man sich wirkungsvoll vor ungefragten Beratern, vermeintlichen Freunden und vor dem Neid anderer schützen“, unterstreicht WestLotto-Sprecher Axel Weber. Gut zu wissen: Die staatlichen Lotteriegesellschaften garantieren die Anonymität der Gewinner und stehen ihnen gerade in den ersten Tagen zur Seite. Bei Deutschlands größtem Lotterieveranstalter WestLotto kümmert sich ein Team von Gewinnerbetreuern um die Glückspilze. Ab einer Summe von 100.000 Euro wird ein freiwilliges Informationsgespräch angeboten.
2. Jede Entscheidung gut abwägen
Was tun mit den Millionen? Ein Haus kaufen, Autos für die ganze Familie, vielleicht sogar eine Yacht? Derartige kostspielige Entscheidungen wollen wohl überlegt sein. Da sich erfahrungsgemäß gerade in den ersten Tagen und Wochen nach dem Gewinn die Wünsche und ihre Bedeutung schnell verändern, sollten Lottogewinner sich mit weitreichenden Entscheidungen genügend Zeit lassen. Ein Kaufvertrag zum Beispiel ist schnell unterschrieben, rückgängig zu machen ist er, wenn überhaupt, nur schwer. Auch das Verschenken von Geld an Freunde oder Verwandte bedarf gründlicher Überlegung und Planung. Wenn das Geld einmal fort ist, bekommt es der Gewinner nicht wieder zurück.
3. Eine seriöse, unabhängige Beratung nutzen
Die Rekordsumme von 90 Millionen Euro gewann ein Tipper aus Baden-Württemberg im Oktober 2016 bei der europaweiten Lotterie Eurojackpot. Wer derartige Beträge buchstäblich über Nacht zur Verfügung hat, sollte sich auch für diese Entscheidung Zeit lassen und sich seriös und kompetent von Geldinstituten beraten lassen, die sich speziell auf solch vermögende Kunden spezialisiert haben. „Hinterfragen Sie die Angebote Ihrer Bank, und ein Vergleich mit einem Wettbewerber kann auch nicht schaden“, so Axel Weber weiter. Zusätzlich helfen die staatlichen Lotterien im Rahmen ihrer Gewinnerbetreuung mit ersten Tipps und Antworten auf wichtige Fragen sowohl telefonisch als auch in einem persönlichen Gespräch weiter.
4. Steueraspekte beachten
Eine gute Nachricht: Nach geltendem Steuerrecht sind Lotteriegewinne kein Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Daher müssen Lottogewinner auch keine Einkommensteuer auf die Lottomillionen zahlen. Der Gewinnbetrag wird in voller Höhe überwiesen und bleibt dem Gewinner - aus steuerlicher Sicht - unangetastet erhalten. Allerdings können einige Entscheidungen zur Anlage des Gewinns wiederum steuerliche Pflichten mit sich bringen. Einkünfte wie Zinsen, Dividenden, Pacht- und Mieteinnahmen, Kursgewinne oder andere unterliegen der Steuerpflicht und können die Steuerbelastung gegebenenfalls künftig erhöhen. Das sollte bei einer guten Gewinnerberatung in Anlage- und Investmentfragen stets beachtet werden.
5. Das Glück mit anderen teilen
Glück wird mehr, wenn man es mit anderen teilt: Vielen Lottogewinnern ist es wichtig, einen Teil ihres plötzlichen Reichtums an notleidende Menschen, an gemeinnützige Organisationen oder den Sportverein im eigenen Wohnort weiterzugeben. Wichtig: „Selbst wenn man jemandem eine Freude machen und Teile des Gewinnes verschenken will, kann Steuerpflicht für den Beschenkten entstehen. Dann nämlich, wenn die Freibeträge, abhängig vom Verwandtschaftsgrad, überschritten werden“, erklärt WestLotto-Sprecher Axel Weber. „Auch hier gilt: Überstürzen Sie nichts!“ Anders sieht es mit Spenden aus. Hier fallen keine Steuern an, wenn es sich um eine anerkannte gemeinnützige Organisation handeln. Natürlich sollte man aber darauf achten, dass die Spende nur seriösen Empfängern anvertraut wird. Zahlreiche wertvolle Tipps dazu gibt es etwa beim unabhängigen Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), auf der Homepage des Instituts sowie im DZI-Spendenalmanach.