Gevelsberg. . Für die Eltern fand am Dienstagabend im Foyer der Grundschule Strückerberg ein Informationsabend zum Thema „Neue Medien im Grundschulalter“ statt. „Können die Kinder mit dem Internet umgehen?“, hieß die Frage. Es gäbe viel im und durch das Internet ausgelöst, womit die Kleinen noch nicht umgehen könnten, gab Uwe Kreis von der Polizei im Ennepe-Ruhr-Kreis als Antwort.
Für die Eltern fand am Dienstagabend im Foyer der Grundschule Strückerberg ein Informationsabend zum Thema „Neue Medien im Grundschulalter“ statt. „Können die Kinder mit dem Internet umgehen?“, hieß die Frage. Es gäbe viel im und durch das Internet ausgelöst, womit die Kleinen noch nicht umgehen könnten, gab Uwe Kreis von der Polizei im Ennepe-Ruhr-Kreis als Antwort.
Aufgepasst werden müsse zum Beispiel, was das Kind im weltweiten Netz veröffentlichen würde. Mit der Zustimmung zu Nutzungsbedingungen würden die Rechte über eigene Daten aus der Hand gegeben, wie ein Erwachsener anmerkte. Porno- und Gewaltseiten seien für Kinder auf jeden Fall unzumutbar, war man sich einig.
Suchmaschine für Kinder
Die unzähligen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung in und aus dem Internet seien eben nicht nur Segen, sondern gehörten – in (falschen) (Kinder-)Händen – zu den negativen Seiten des World Wide Webs. Habe man Kinder im Haus, gehöre an und für sich die Software „frag FINN“ auf den Computer, mithilfe derer die Tabuseiten für Kinder geblockt werden könnten. Auf www.fragFINN.de befindet sich außerdem eine Kinder-Suchmaschine, die einen, so steht es im Internet, sicheren Surfraum gewährleistet. Beim Informationsabend über Medien im Grundschulalter regte der Polizist an, sich mit den Kindern einmal einen Film aus „Die Sendung mit der Maus“ anzuschauen, in dem erklärt werde, wie das Internet funktioniere.
Ein anderes Thema war das Cyber-Mobbing. Ab wann denn zur Polizei gegangen werden könne, wenn Cyber-Mobbing stattgefunden habe, wollte eine Frau wissen. Strafbare Fälle seien üble Nachrede, Verleumdung, Nachstellung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes bis hin zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.
Recht auf das eigene Bild
Um die Frage genauer zu beantworten, merkte Uwe Kreis an, dass jeder das Recht auf sein eigenes Bild habe. Habe jemand dieses hochgeladen oder eines auf dem man zu sehen sei, und wollte man das nicht, sollte man denjenigen darum bitten, dieses zu löschen. Dies sei noch kein Fall für die Polizei, zumal bei einer Weigerung erst noch ein Anwalt mit ins Spiel gezogen kommen könne. Letztendlich habe man natürlich immer das Recht eine Anzeige zu erstatten, wenn man in einer Form verletzt worden sei. Wichtig sei vor allem die Kommunikation zwischen Eltern und Kindern bevor etwas passiert. Und auch das merkte Uwe Kreis bei seinem Vortrag an: Braucht ein Grundschulkind wirklich schon ein Handy beziehungsweise Smartphone? Wenn Eltern diese Frage mit ja beantworten, sollten sie wenigstens das Kind fit im Umgang mit dem Internet machen.