Kreis Soest. . Vor zehn Jahren wurde das Elterngeld eingeführt; seitdem haben bundesweit acht Millionen Mütter und Väter diese Familienleistung bezogen. Nach der Auflösung des Versorgungsamtes Soest ist die Elterngeldstelle seit dem 1. Januar 2008 beim Kreisjugendamt Soest angesiedelt. Von 2008 bis 2016 haben die Mitarbeiter 26 251 Anträge auf Elterngeld bewilligt und knapp 150 Millionen Euro an 21 214 Mütter und 5037 Väter ausgezahlt.
Vor zehn Jahren wurde das Elterngeld eingeführt; seitdem haben bundesweit acht Millionen Mütter und Väter diese Familienleistung bezogen. Nach der Auflösung des Versorgungsamtes Soest ist die Elterngeldstelle seit dem 1. Januar 2008 beim Kreisjugendamt Soest angesiedelt. Von 2008 bis 2016 haben die Mitarbeiter 26 251 Anträge auf Elterngeld bewilligt und knapp 150 Millionen Euro an 21 214 Mütter und 5037 Väter ausgezahlt.
3154 Anträge bewilligt
Diese Bilanz ziehen Sachgebietsleiterin Beate Fricke und Teamleiter Holger Scholz. Im vergangenen Jahr 2016 wurden 3154 Anträge auf Elterngeld bewilligt (Vorjahr 3125). Die Summe für die Leistungen betrug knapp 19,5 Millionen Euro (2015: 18,9 Millionen Euro) und verteilt sich auf 2384 Mütter und 770 Väter. Die überwiegende Anzahl der Väter (635) nahm allerdings nur zwei Partnermonate in Anspruch.
Mit dem ElterngeldPlus wurde 2015 die Leistung modernisiert. Es richtet sich vor allem an Eltern, die früher in Teilzeit in den Beruf zurückkehren möchten. Die Höhe liegt höchstens bei der Hälfte des monatlichen Basiselterngeldes, das ohne Teilzeiteinkommen zustehen würde. Die Bezugszeit des Elterngeldes kann somit verlängert werden: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.
Vier zusätzliche Bonusmonate
Eltern, die gemeinsam in Teilzeit gehen und mindestens vier Monate lang parallel zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, können jeweils vier zusätzliche Partnerschaftsbonusmonate erhalten. Änderungen hat es 2015 auch in den gesetzlichen Bestimmungen zur Elternzeit gegeben: Statt wie bisher 12 Monate können Eltern nun 24 Monate zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes beanspruchen. Außerdem kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.