Arnsberg/Düsseldorf. . 19-fach vorbestraft war ein Niederländer, dem die Leitung eines Flüchtlingsheimes in Finnentrop anvertraut wurde. Die Frage, wie ein solcher Fall in Zukunft verhindert werden kann, bleibt offen. Eine verbindliche Antwort kann auch die NRW-Landesregierung nicht liefern.

19-fach vorbestraft war ein Niederländer, dem die Leitung eines Flüchtlingsheimes in Finnentrop anvertraut wurde. Die Frage, wie ein solcher Fall in Zukunft verhindert werden kann, bleibt offen. Eine verbindliche Antwort kann auch die NRW-Landesregierung nicht liefern.

Rückblende: In Arnsberg steht seit Mitte November der ehemalige Heimleiter vor Gericht, weil er eine 22-jährige Syrerin vergewaltigt haben soll. Erst während des Prozesses kam das umfangreiche Vorstrafenregister des 51-jährigen Angeklagten ans Licht. Der Mann hatte seine Bewerbungsunterlagen gefälscht. Beschäftigt war der Niederländer bei der privaten Essener Firma European Homecare, die im Auftrag der Bezirksregierung Arnsberg das Heim betrieb.

Keine Überprüfung

Grund genug für André Kuper, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, das „orientierungslose und planlose Agieren der Bezirksregierung Arnsberg bei offenkundigen Sicherheitslecks bei Mitarbeitern in Landes-Flüchtlingsunterkünften“ in einer kleinen Anfrage an die Landesregierung zu thematisieren. Die Antwort von Innenminister Ralf Jäger (SPD) liegt dieser Zeitung jetzt vor.

Demnach sind Betreuungspersonen in Heimen verpflichtet, vor ihrer Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis sowie eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen vorliegen. Allerdings „handelt es sich um ein deutsches Führungszeugnis, das ausschließlich Auskunft gibt zu Einträgen nach deutschem Recht“. Überdies enthalte die Vorschrift „keine Ermächtigung zu einer Sicherheitsüberprüfung des Betreuungspersonals durch die zuständigen Sicherheitsbehörden“. Zwar kann die in den Unterkünften tätigen Betreuungsorganisationen Personen für eine Überprüfung durch Polizei und Verfassungsschutz vorschlagen. Allerdings muss es dafür einen konkreten Anlass geben. „Für eine darüber hinausgehende Regelanfrage beim Verfassungsschutz und bei der Polizei besteht keine Rechtsgrundlage“, schreibt Jäger.

Und was bedeutet das konkret?

Nicht viel! Ein Fall wie der in Finnentrop kann auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, zumal die Landesregierung einräumt, dass mehrere EU-Länder noch nicht einmal bereit sind, ein europäisches Führungszeugnis vorzulegen (Lettland, Niederlande, Portugal, Italien, Slowenien, Ungarn).

Spiel mit dem Schwarzen Peter

Kein Wunder, dass sich sowohl die Bezirksregierung als auch European Homecare nach wie vor im Recht sehen. „Das Unternehmen muss alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um das Personal zu überprüfen“, sagte Behördensprecher Christoph Söbbeler auf Anfrage dieser Zeitung. „Wir haben aber gar keine rechtlichen Möglichkeiten“, heißt es dagegen sinngemäß bei European Homecare. „Sicherheitsüberprüfungen sind Hoheitsaufgaben.“

Der CDU-Abgeordnete André Kuper findet die Antwort der Landesregierung denn auch „enttäuschend“. Der Innenminister „scheint aus den Vorfällen nichts gelernt zu haben“, sagte er. Ein neuer „Fall Finnentrop“ sei nicht auszuschließen.

Unter dem Strich wirkt das alles ein bisschen wie das berühmte Spiel mit dem Schwarzen Peter.